Hallo ;
Ein Bewohner einer Wohnstraße behauptet, dass sich zwei Drittel aller Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit halten. Die Gemeinde hält dies für übertrieben und geht der Behauptung mittels Verkehrsbeobachtung nach. Dabei wird festgestellt, dass von insgesamt 175 durch die Wohnstraße fahrenden Autos 103 tatsächlich zu schnell unterwegs sind. Allerdings sind das weniger als zwei Drittel der Autofahrer. Kann die Gemeinde die Behauptung des Bewohners mit der maximalen Irrtumswahrscheinlichkeit 0,05 verwerfen?
kann mir da jemand helfen? !